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Freistaat will bundesweite Förderung von künstlicher Befruchtung

Sachsen setzt sich für die Einführung seines Modells der Förderung von künstlichen Befruchtungen auf Bundesebene ein. «Wir wollen, dass Paaren im gesamten Bundesgebiet unabhängig von ihrem Einkommen und sozialen Status der Zugang zu Kinderwunschbehandlungen ermöglicht wird», sagte Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) am Mittwoch in Dresden.

Dresden . Sachsen setzt sich für die Einführung seines Modells der Förderung von künstlichen Befruchtungen auf Bundesebene ein. «Wir wollen, dass Paaren im gesamten Bundesgebiet unabhängig von ihrem Einkommen und sozialen Status der Zugang zu Kinderwunschbehandlungen ermöglicht wird», sagte Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) am Mittwoch in Dresden. Im vergangenen Jahr habe sich im Freistaat die Zahl der Kinderwunschbehandlungen im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 Prozent erhöht.

Auf Wunsch der Staatsregierung beraten die Ländergleichstellungsminister auf ihrem Treffen am 10. und 11. Juni in Dresden eine bundesweite Regelung, sagte Clauß. Unsicher ist bislang, ob genügend Länder der sächsischen Initiative folgen möchten. «Wir hoffen, dass sich eine Mehrheit der Bundesländer dem Antrag anschließt», sagte Clauß. Schon jetzt hätten Thüringen und Sachsen-Anhalt signalisiert, das Fördermodell übernehmen zu wollen.

Der Freistaat übernimmt seit März 2009 einen Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Insgesamt 500 000 Euro wurden dafür Clauß zufolge im vergangenen Jahr ausgegeben. Die Zahl der Kinderwunschbehandlungen sei dadurch im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 Prozent gestiegen - zehn Prozentpunkte mehr als anfänglich prognostiziert. «Im Ergebnis dieser Behandlungen konnten bisher 112 Babys geboren werden», sagte Clauß. 41 Schwangerschaften gebe es derzeit.

Für dieses Jahr sind laut Clauß 770 000 Euro eingeplant. Darüber hinaus möchte sie die Förderung trotz der schwierigen Haushaltslage fortsetzen. «Wir überlassen solche wichtigen Dinge doch nicht dem Finanzminister», sagte Clauß. Da sie die fachliche Entscheidung treffe und Prioritäten setzen könne, geht Clauß davon aus, dass die Förderung über 2010 hinaus erhalten bleibt.

Mit der Finanzhilfe reagierte die Staatsregierung auf einen dramatischen Rückgang der Geburten nach künstlichen Befruchtungen um rund 50 Prozent. Ein Grund dafür war, dass seit der Gesundheitsreform im Jahr 2004 gesetzlich Krankenversicherte die Hälfte der Behandlungskosten zahlen müssen. Die Unterstützung gilt nun für Ehepaare, wobei die Frau zwischen 25 und 40 Jahre und der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt sein muss.

Förderung gibt es ab dem zweiten bis zum vierten Behandlungszyklus. Für den zweiten und dritten Versuch erhalten Paare - je nach Art der Behandlung - einen Zuschuss von 800 bis 900 Euro, für den vierten zwischen 1600 und 1800 Euro. Im Schnitt liegen die Gesamtkosten für eine Behandlung bei 3200 Euro.



ddp - Bild © ddp

geschrieben am: 02.06.2010
Redaktion DD-INside.com


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