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Versammlungsbehörde untersagt Querdenken-Versammlungen am 17. April 2021

Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat für den kommenden Sonnabend, 17. April 2021, die geplanten Demonstrationen der Initiative "Querdenken351" verboten. Die Initiative hatte eine Großveranstaltung am Königsufer bzw. alternativ Versammlungen auf drei großen innerstädtischen Plätzen angezeigt.

Das Verbot ergeht im Hinblick auf das jüngste Versammlungsgeschehen in anderen deutschen Großstädten wie Stuttgart und Kassel, in denen sich mehrere Tausend Anhänger der Querdenken-Bewegung unter Missachtung der geltenden Corona-Schutzvorschriften, der behördlichen Auflagen und polizeilichen Aufforderungen versammelten, ebenso wie mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Inzidenzzahlen in Dresden.

Vom Versammlungsverbot betroffen sind auch alle Ersatzveranstaltungen am Sonnabend, 17. April 2021.

Darüber hinaus wird derzeit zusätzlich das Verbot einer weiteren, für den 17. April 2021 angezeigten, Versammlung geprüft, welche sich ebenfalls gegen die Coronapolitik der Bundesregierung richtet. Bei dieser steht zu vermuten, dass sie im Fall ihrer Durchführung aufgrund der annähernd gleichen thematischen Zielsetzung als Ersatzveranstaltung fungieren würde.

Flankiert wird das Verbot mit einer weiteren Allgemeinverfügung, welche für den 17. April 2021 alle solche Versammlungen untersagt, die nicht bis zum 14. April 2021, 24 Uhr bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt wurden.

Entsprechend der Ereignisse vom 12. Dezember 2020 sowie vom 13. März 2021 ist dennoch infolge des Polizeieinsatzes mit (Verkehrs-)Einschränkungen zu rechnen.

geschrieben am: 13.04.2021
Redaktion DD-INside.com


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