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Gericht bestätigt Lautsprecheruntersagung auf dem Altmarkt

Am 13. Februar 2021 fanden auf dem Altmarkt verschiedene, inhaltlich konträre Versammlungen statt. Um die größtmögliche Entfaltung aller Versammlungen zu gewährleisten, hatte die Versammlungsbehörde mittels Beschränkung den Lautsprechereinsatz der Jusos als vermeintlich eigenständige Versammlung hinsichtlich der Abstrahlrichtung eingeschränkt sowie ab 21 Uhr gänzlich untersagt. Dies führte insbesondere in den sozialen Netzwerken zu erheblicher Kritik gegenüber der Versammlungsbehörde. Durch die Jusos Dresden wurde eine gerichtliche Überprüfung der versammlungsrechtlichen Beschränkungen angestrengt. In diesem Zusammenhang hatte das Gericht im Nachgang auch darüber zu befinden, durch wen die Verfahrenskosten zu tragen sind.

Der am Donnerstag, 4. März 2021 hierzu ergangene Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt die Rechtmäßigkeit der Beschränkungen vollumfänglich und attestiert der Versammlungsbehörde zugleich, die Entscheidung mit dem erforderlichen Augenmaß getroffen zu haben.

In seiner Begründung geht das Gericht ausführlich auf die Rechtmäßigkeit der Lautsprecheruntersagung ab 21 Uhr ein, welche auch zum Schutz des traditionellen Glockengeläuts um 21.42 Uhr verhängt wurde. Im Ergebnis stellte es fest: "Maßgeblich ist insoweit, dass die geplante Versammlung unter dem von ihm gewählten Thema zu der von ihm gewählten Zeit in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Versammlungsgeschehen ermöglicht wurde. Es blieb dem Antragsteller sowie den Versammlungsteilnehmern unbenommen, ihren Protest auf dem Altmarkt ohne technische Verstärker sicht- und hörbar zu artikulieren." Dieser Protest erfolgte zahlreich und - wie das Gericht selbst erkannt hat - ausreichend sicht- und hörbar, wie es ebenfalls die entsprechenden Videos in den diversen sozialen Netzwerken bestätigen.

geschrieben am: 08.03.2021
Redaktion DD-INside.com


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