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Impftaxis für Dresdnerinnen und Dresdner ab 80 Jahre

Der Dresdner Stadtrat hat heute (4. März 2021) einstimmig eine Vorlage zu den Impftaxis in Dresden beschlossen. Konkret sieht der Stadtrats-Beschluss vor, dass Personen, die

  • das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • in Dresden gemeldet sind,
  • einen Impftermin am Dresdner Impfzentrum haben und
  • eine Einwilligungserklärung gemäß Art. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) abgeben,

ein sogenanntes Impftaxi in Anspruch nehmen können.

Wichtige Fragen und Antworten zum neuen Angebot

Wo melde ich mich, wenn ich einen Impftermin in Dresden aber keine Fahrmöglichkeit habe?

Bereits ab morgen, 5. März 2021 können Interessierte, die zur genannten Personengruppe gehören, ein Impftaxi bestellen. Dies geht telefonisch unter 0351-211211 bei der Taxigenossenschaft Dresden von Montag bis Sonntag von 8 bis 16 Uhr. Zur Buchung muss die Impftermin-Bestätigung vorliegen. Diese stellt das Deutsche Rote Kreuz per Post zu. Wichtig ist auch, dass bei Antritt der Fahrt zum Impfzentrum der Personalausweis und die Krankenversichertenkarte vorhanden sind.

Darf mich jemand begleiten?

Es können ein Hausstand (ein Ehepaar oder eine einzelne Person) plus eine Begleitperson gemeinsam pro Fahrzeug und Strecke befördert werden. Eine Einhaltung aller geltenden Hygienemaßnahmen (insbesondere regelmäßiger Desinfektion der Fahrzeuge, Fahrpersonal mit medizinischem Mundschutz) ist gewährleistet.

Was muss ich selbst bezahlen?

Pro Strecke ist beim Fahrpersonal ein Eigenanteil von zehn Euro zu entrichten, unabhängig von der Zahl der Fahrgäste im Impftaxi. Konkret heißt das, bei zwei Impfungen mit Hin- und Rückfahrt wären dies insgesamt 40 Euro Eigenanteil pro Hausstand (inkl. Begleitperson). Die Landeshauptstadt Dresden trägt den verbleibenden Anteil der Gesamtfahrkosten. Würde jedoch eine einfache Fahrstrecke unter zehn Euro kosten, trägt der Fahrgast diese Kosten selbst. Alles, was über zehn Euro einfache Fahrstrecke (Hin- oder Rückfahrt) kostet, übernimmt die Landeshauptstadt Dresden. Ausnahmen bilden Inhaberinnen bzw. Inhaber eines Dresden Passes. Sie müssen nichts bezahlen.
Diese festgelegte Höhe des Eigenanteils ist für die ältere Zielgruppe der über 80-Jährigen zum einen transparent bezüglich der selbst zu tragenden Kostenhöhe. Zum anderen wird es dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht, indem jede hochbetagte Dresdnerin bzw. jeder hochbetagter Dresdner unabhängig von der Distanz des Wohnorts zum Impfzentrum den gleichen Eigenanteil zahlt.

Was muss ich alles bereithalten, wenn ich mir das Impftaxi bestelle und wenn ich abgeholt werde?

Der Fahrgast wird bei der telefonischen Buchung über die Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen (Einwilligung zur Datenerhebung, -speicherung und -nutzung) aufgeklärt. Ist der Fahrgast damit nicht einverstanden, kann das Angebot ?Impftaxi? der Landeshauptstadt Dresden nicht in Anspruch genommen werden.

Als weitere Voraussetzung, um die Fahrt tatsächlich antreten zu können, sind der Personalausweis und die Krankenversichertenkarte durch den Fahrgast mitzuführen, um die Impfung im Impfzentrum vornehmen lassen zu können ? andernfalls ist keine Impfung möglich.

Das Fahrpersonal unterstützt die Fahrgäste mit einem Tür-zu-Tür-Service und prüft bei Zustimmung des Fahrgastes gerne das Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen (Krankenversicherungskarte, Personalausweis) vor Fahrtantritt.

Die Taxi-Genossenschaft ist zudem mit Personal vor Ort am Impfzentrum vertreten, um sicherzustellen, dass der Fahrdienst an den dafür vorgesehenen Stellplätzen ankommt und die hochbetagten Menschen auch bis zum Eingang bzw. im Nachgang ab dem Ausgang des Impfzentrums zum Fahrdienst begleitet werden können.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert begrüßt den Stadtrats-Beschluss: ?In der aktuellen Pandemielage ist es wichtig, dass besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen so schnell und sicher wie möglich zu ihrer Schutzimpfung kommen. Gerade für hochbetagte Seniorinnen und Senioren kann der Weg zum Impfzentrum eine Hürde darstellen ? insbesondere wenn keine Unterstützung im privaten Umfeld vorhanden ist. Deshalb bieten wir unseren Seniorinnen und Senioren mit dem ?Impftaxi Dresden? ein Mobilitätsangebot, um die Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum Dresden wahrzunehmen. Bis auf einen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro pro Fahrt übernehmen wir dann die Kosten für den Fahrdienst zum Impfzentrum und nach Hause zurück. Ich freue mich, dass der Stadtrat unserem Vorschlag einstimmig gefolgt ist und danke der Dresdner Taxi-Genossenschaft für die schnelle Umsetzung.?

Hintergrund

Bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung zur Übernahme von Fahrtkosten oder zur Bereitstellung von Fahrdiensten zum Impfzentrum. Der Freistaat Sachsen hat ebenfalls keine Regelungen diesbezüglich erlassen. Insbesondere für alte Menschen, die höchste Impfpriorität im Impfzentrum haben, kann der Weg zum Impfzentrum eine Hürde darstellen. Für Personen mit Pflegegrad und/oder Schwerbehinderung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Fahrtkosten auf Basis der Krankentransport-Richtlinie des G-BA (Krankentransportschein, §60 SGB V Fahrkosten) erstattet zu bekommen. Dafür ist aber eine Verordnung durch den Hausarzt einzuholen. Ergänzend zu dieser Option möchte sich die Stadt finanziell an den Kosten eines Fahrdienstes zum Impfzentrum beteiligen. Gemeint sind hier alle Personen im Alter von 80 Jahren und älter mit Hauptwohnsitz in Dresden, die im privaten Umfeld keine Unterstützungsmöglichkeit erfahren bzw. für die der Weg mit dem Öffentlichen Personennahverkehr nicht zumutbar ist oder ein zu großes Hemmnis darstellt.
Das anvisierte Vorhaben der Landeshauptstadt Dresden begründet sich vor allem durch die besondere Hilfebedürftigkeit von Personen, die 80 Jahre und älter sind und der höchsten Dringlichkeit zur Impfung durch diesen Personenkreis ? gerade auch vor dem Hintergrund der zunehmend auftretenden Virusmutationen.

geschrieben am: 04.03.2021
Redaktion DD-INside.com


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