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Mietschulden nicht aussitzen, besser frühzeitig aktiv werden

Mietschulden und deren Folgen stehen nicht erst seit der Corona-Pandemie im Fokus der Sozialarbeit in Dresden. Denn was mit Geldsorgen und Zahlungsrückständen anfängt, kann recht schnell Fahrt aufnehmen und in Wohnungskündigung und Zwangsräumung münden. Deshalb sollte möglichst zügig gehandelt werden, auch im Sinne von weiteren Familienmitgliedern, insbesondere Kindern und Jugendlichen. Dabei stellen sich betroffene Mieterinnen und Mieter vor allem folgende Fragen: Was kann ich tun? Wohin kann ich mich wenden, um Hilfe und Unterstützung zu erhalten? Wie kann ich eine solche Lage verhindern?

?Wichtig ist, dass Menschen, die ihre Miete nicht zahlen können, nicht abwarten, sondern möglichst frühzeitig aktiv werden. Sofern sie zur Behebung ihrer eigenen Notlage Unterstützung brauchen, sollten sie zügig das Sozialamt oder eine entsprechende Kontakt- und Beratungsstelle aufsuchen?, rät Sozialamtsleiterin Dr. Susanne Cordts. Sie weiß, die häufigste Ursache für Wohnungsnotfälle sind Mietschulden. Das Sozialamt unterstützt daher Mieterinnen und Mieter bereits auf präventiver Ebene mit dem Ziel, den bisherigen Wohnraum zu erhalten. Dafür arbeitet das Sozialamt konstruktiv und vertrauensvoll mit den in Not geratenen Personen und den am Dresdner Wohnungsmarkt tätigen Vermietern zusammen.

Die zuständige Stelle im Sozialamt rund um die Themen Mietschulden, Räumungsklage, Wohnungskündigungen und Zwangsräumung ist das Sachgebiet Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten mit Sitz in der Junghansstraße 2, 1. Etage. Termine können vorab telefonisch unter 0351-4884981 oder per E-Mail an wohnhilfe@dresden.de vereinbart werden. Eine Erstberatung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt kann helfen, Wohnungsnotlagen zu vermeiden. Keiner muss daher Scheu haben, dieses städtische Angebot zu nutzen.

Die Hilfe und Unterstützung ist so individuell wie möglich. Dazu gehört die Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten für Energie und Miete, aber auch zu notwendigen Behördengängen sowie Antragstellungen, zum Beispiel für soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Wohngeld, Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, Sozialhilfe und anderes. Bei Bedarf erfolgt eine Kontaktvermittlung zu weiteren geeigneten Beratungsstellen.

Selbstverständlich können sich von Mietzahlungsproblemen betroffene Menschen auch an eine Kontakt- und Beratungsstelle in freier Trägerschaft wenden. Eine Übersicht dieser stadtweiten Beratungsstellen im Themenstadtplan und weitere Informationen zum Thema Mietschulden sind auf den städtischen Internetseiten unter www.dresden.de/wohnungslosigkeit zu finden.

geschrieben am: 17.02.2021
Redaktion DD-INside.com


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