Dresden übermittelt Haushaltsplan 2021/2022 zur Prüfung an Landesdirektion
Die Landeshauptstadt Dresden hat am Freitag, 22. Januar 2021, den Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung für die Jahre 2021/2022 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe an die Landesdirektion Sachsen zu Prüfung übermittelt. Der Stadtrat hatte den Haushalt am Donnerstag, 17. Dezember 2020, mit zahlreichen Änderungen beschlossen. Diese wurden in den vergangenen drei Wochen von der Verwaltung mit den Fachämtern und Eigenbetrieben abgestimmt und in den Plan eingearbeitet.
Die Landesdirektion prüft nun das ordnungsgemäße Zustandekommen des Haushaltsplanes und seiner Bestandteile. Da unter anderem im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Sportstätten für die kommenden Jahre ein kreditfinanzierter Um- und Ausbau des Heinz-Steyer-Stadions vorgesehen ist, bedarf es der zusätzlichen Genehmigung der Kreditaufnahme in Form einer Kreditermächtigung. Die Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022, aber auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2025, sind pandemiebedingt von erheblichen Unsicherheiten geprägt bezüglich der künftigen Entwicklung der Steuereinnahmen und Gebühren sowie verschiedener Ausgabearten, wie z. B. Sozialleistungen oder Ausgaben im Gesundheitsamt. Trotz dieser Unwägbarkeiten umfasst der Haushaltsplan in den kommenden beiden Jahren ein Volumen von rund 1,9 Milliarden Euro jährlich, mit geplanten Investitionen von rund 315 Millionen Euro im Jahr 2021 und 270 Millionen Euro im Jahr 2022.
Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames: ?Es bleibt abzuwarten, wie die Landesdirektion jetzt den Haushaltsbeschluss rechtlich bewertet, besonders die pauschalen und noch nicht untersetzten Kürzungsvorgaben des Stadtrates in Höhe von 77 Millionen Euro. Es ist im Interesse aller Dresdnerinnen und Dresdner, die formellen Schritte jetzt möglichst schnell zu gehen. Wir als Verwaltung werden jedenfalls weiterhin unsere Hausaufgaben machen, damit wir einen uneingeschränkt zu bewirtschaftenden Haushalt bekommen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten Stadtverwaltung und besonders der Stadtkämmerei, die trotz Corona-bedingter Erschwernisse die erforderlichen Unterlagen in kurzer Zeit erarbeitet haben.?
Der Haushalt tritt nicht allein durch Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft. Vielmehr muss er nach den Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung in der beschlossenen Fassung öffentlich ausgelegt und anschließend bekanntgegeben werden. Das kann erst nach der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen. Bis zum Inkrafttreten des Haushalts gilt die vorläufige Haushaltsführung, die grundsätzlich nur zwingende und unaufschiebbare Ausgaben und keine neuen Investitionen zulässt.
Redaktion DD-INside.com