Neue Abfallgebühren ab 2021
Der Stadtrat hat die neue Abfallwirtschaftssatzung und die neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung am 26. November 2020 beschlossen. Die gestiegenen Kosten der Abfallwirtschaft schlagen sich ab Januar 2021 auf den Grund- und Leerungsbetrag des Restabfalls sowie auf die Bioabfallgebühr nieder.
?Eine Gebührenanpassung ist leider unumgänglich, um bei steigenden Kosten die Abfallwirtschaft in bewährter Form in den kommenden Jahren fortzuführen?, erläutert Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen. ?Die Abfallgebühren sind weiterhin so gestaltet, dass sich Mülltrennung lohnt. Bei richtiger Trennung entsteht weniger Restmüll und die Gebühren können sogar sinken. Die regelmäßige Analyse des Restabfalls zeigt, dass hier noch Reserven vorhanden sind. Noch immer landen zu viele Wertstoffe, Kunststoffverpackungen oder auch Bioabfälle im Restmüll. Diese könnten wiederverwertet oder in der Biogasanlage zur Stromgewinnung genutzt werden, wenn sie in die richtige Tonne eingeworfen werden. Die Dresdnerinnen und Dresdner haben es weiter in der Hand, Gebühren zu sparen und dabei einen Beitrag zu Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz zu leisten.?
Was ändert sich?
In der neuen Abfallwirtschaftssatzung wurde die zweiwöchentliche Abfuhr des Restabfalls ? schon heute an den meisten Standplätzen praktizierter Abfuhrturnus ? als Regelturnus festgelegt. Ein verkürzter Leerungsturnus aufgrund beengter Platzverhältnisse am Standplatz ist auch zukünftig möglich. Dazu ist bei neuen Standplätzen ein Antrag erforderlich. Ist für einen Standplatz bereits heute ein kürzerer Turnus mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen vereinbart, bleibt diese Vereinbarung von der neuen Regelung unberührt. Der verkürzte Entleerungsturnus spiegelt sich bei der Berechnung des Grundbetrages wider. Der monatliche Grundbetrag berechnet sich ab Januar aus Abfuhrturnus, Behälteranzahl und Behältergröße (alt: Behälteranzahl und -größe). Im Durchschnitt steigen die Gebühren bei Grund- und Leerungsbetrag des Restabfalls sowie bei der Bioabfallgebühr um 5,4 Prozent.
Zum Grundbetrag kommt der Leistungsbetrag pro Leerung des Restabfallbehälters hinzu. Er wird für jede Entleerung, mindestens jedoch einmal pro Behälter und Quartal in Rechnung gestellt:
Redaktion DD-INside.com