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Zirkuszelt am Elbufer ist nicht genehmigungsfähig

Die Sarrasani Entertainment GmbH hat am Montag, 5. Oktober 2020, begonnen, am Elbufer, Ostra-Ufer 2, auf Gemarkung Dresden-Altstadt, in unmittelbarer Nähe zur Marienbrücke ein Zirkuszelt und zwei weitere Zelte mit Containern aufzustellen. Hierfür ist eine Baugenehmigung notwendig. Diese wurde nicht beantragt. Sie kann auch nicht erteilt werden.
Heute, Dienstag, 13. Oktober 2020, führte das Bauaufsichtsamt ein Gespräch mit Herrn Sarrasani und allen betroffenen Fachämtern. Als Ergebnis steht fest, dass die Zelte an diesem Standort nicht genehmigungsfähig sind. Das Bauaufsichtsamt wird deshalb deren Beseitigung anordnen. Die Sarrasani Entertainment GmbH wurde darüber informiert.

Gründe für die Unzulässigkeit

Die Zelte und Container widersprechen in mehrfacher Hinsicht geltendem Recht: Für den Standort gibt es den rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 602. Festgesetzt sind ein Kongresszentrum mit Kongresssälen, Konferenz- und Sitzungsräumen sowie ein Hotel. Für den Standort der Zelte ist eine Grünfläche ausgewiesen. Die Grünflächen sind als Wiese anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Zudem liegt das Vorhaben vollständig im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Der Bauherr müsste deshalb nachweisen, dass er das Grundstück bei einer Überschwemmungsgefahr vollständig beräumt haben wird.

Das Foyer- und das Backstage-Zelt mit Containern wurden in einem Abstand von nur 2,30 Metern zu den Brückenpfeilern der Marienbrücke aufgestellt. Die Achse der Verankerungen liegt zudem genau auf der Achse der Sammelleitung der Brückenentwässerung. Der Mindestabstand für die Zugänglichkeit zur Brücke im Falle einer Prüfung oder Reparatur, ferner bei Unfällen am Geländer mit Schäden an der Brücke ist nicht eingehalten. Vor allem aber bestehen Bedenken wegen des Brandschutzes. Ein Brandüberschlag von den Zelten und Containern wäre bei entsprechender Windrichtung ein ernstes Problem.

Würden die Zelte und Container aus Brandschutzgründen um notwendige fünf Meter verschoben, würde dies eine Verschiebung des gesamten Ensembles in Richtung Uferböschung bedeuten. Dies kann aus Hochwasserschutzgründen nicht gestattet werden. Nach dem Bebauungsplan wäre sogar eine Verschiebung um zehn Meter notwendig, mithin würden die Anlagen noch weiter am Ufer zu stehen kommen.

zum Hintergrund

Das Bauaufsichtsamt ordnete am 9. Oktober 2020 gegenüber der Sarrasani Entertainment GmbH an, die Bauarbeiten zur Errichtung eines Zirkuszeltes und zwei weiterer Zelte am Ostra-Ufer 2, Dresden-Altstadt, einzustellen. Am 2. Oktober 2020 ist im Bauaufsichtsamt die Anzeige zur Aufstellung sogenannter fliegender Bauten eingegangen. Darin wurde die Nutzung von drei Zelten in der Zeit vom 20. November 2020 bis zum 7. Februar 2021 angezeigt. Tatsächlich begann Sarrasani jedoch bereits am Montag, 05. Oktober 2020, mit dem Aufbau der Zelte. Damit sollen die Zelte länger als drei Monate stehen und brauchen eine Baugenehmigung. Nach einer Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über fliegende Bauten ist bei einer Standzeit von über drei Monaten im Einzelfall zu prüfen, ob die Anlage (bau-)genehmigungsbedürftig ist. Das Bauaufsichtsamt ging von einer Baugenehmigungspflicht aus, da neben der Standzeit auch mehrere öffentliche baurechtliche Belange zu behandeln sind. Dies sind insbesondere der Brandschutz, der Hochwasserschutz und das Planungsrecht. Ein Bauantrag wurde für dieses Vorhaben wurde nicht gestellt.

geschrieben am: 14.10.2020
Redaktion DD-INside.com


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