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Wochenmärkte schließen mit sofortiger Wirkung

Der Freistaat Sachsen hat heute gegenüber den Kommunen die Regelung zur Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 noch einmal präzisiert und klargestellt, dass die Wochenmärkte unter das Verbot fallen. ?Damit ist eine Rechtsunsicherheit geklärt und die Wochenmärkte in Dresden schließen mit sofortiger Wirkung?, erklärt Pressesprecher Kai Schulz. ?Fakt ist aber auch, dass viele Kleinbauern und Direktvermarkter davon hart getroffen sind, da sie ihre Waren nun nicht mehr vor Ort anbieten können. Dies ist umso bedauerlicher, als dass in den großen Lebensmittel-Ketten in der Regel Obst und Gemüse angeboten wird, welches aus Italien, Frankreich oder Spanien kommt und damit in der jetzigen Situation durch halb Europa gefahren wird. Wir werden nach Möglichkeiten suchen, die betroffenen Direktvermarkter als Landeshauptstadt zu unterstützen.?

geschrieben am: 25.03.2020
Redaktion DD-INside.com


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