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Welche Vorteile bietet der Dresden-Pass?

Wer ein geringes Budget zur Verfügung hat, kann dank Dresden-Pass bis zu 50 Prozent günstiger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet unterwegs sein. Aber welche Ermäßigungen gelten beim Fahrkarten-Kauf genau? Auf welche sozialen Leistungen haben Dresden-Pass-Nutzer außerdem Anspruch? Wie funktioniert zum Beispiel die neue kostenfreie Mietrechtsberatung? Welche Vorteile gewähren die Dresdner Museen, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen? Sind auch Einrichtungen des Freistaates in Dresden kostengünstiger zu besuchen? Gilt der Dresden-Pass für Kinder und für Senioren? Und wie ist er überhaupt zu bekommen?

Diese und weitere Fragen beantwortet ein Faltblatt, das die Landeshauptstadt Dresden jetzt wieder aktuell anbietet. Unter dem Titel ?Dresden-Pass ? Soziale Leistungen für Sie? liegt es kostenlos in den Informationsstellen der Dresdner Bürgerbüros, Stadtbezirksämter, Rathäuser und Ortschaften aus. Außerdem ist es im Sachgebiet Dresden-Pass des Sozialamtes, Junghansstraße 2, im Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30, und zahlreichen städtischen Beratungsstellen erhältlich. Das Faltblatt erscheint nach den jüngsten Neuregelungen bereits in elfter aktualisierter Auflage und wurde in 20 000 Exemplaren gedruckt. Auch im Internet ist es unter www.dresden.de/dresden-pass, zusammen mit weiteren nützlichen Informationen, veröffentlicht.
Einen Dresden-Pass nutzten zum Jahresende 2019 bereits rund 28 000 Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden. Mit der neuen Richtlinie, die am 1. Januar 2020 gültig wurde, erhöht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten um rund 5 000 Dresdnerinnen und Dresdner, die Wohngeld oder Kinder(geld)zuschlag empfangen.

Wozu dient der Dresden-Pass?

Der Dresden-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen und Vermögen. Er soll den Zugang zu gesellschaftlichen und kulturellen Einrichtungen erleichtern, die Teilnahme am öffentlichen Leben in Gemeinschaft stärken, die Mobilität mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln unterstützen und bei Mietrechtsfragen kostenfreie Beratung ermöglichen.

Wie ist der Dresden-Pass erhältlich?

Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Dresden, außerdem der Bezug einer der in der Richtlinie genannten Sozialleistungen. Für die Antragstellung muss der Bewilligungsbescheid über den Bezug der sozialen Leistung vorgelegt werden. Außerdem wird ein Pass-Bild benötigt. Zentrale Bearbeitungsstelle ist das Sachgebiet Dresden-Pass des Sozialamtes, Junghansstraße 2 (nahe Pohlandplatz), Telefon 0351-4884848, E-Mail dresden-pass@dresden.de. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten dienstags und donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr persönlich zum Dresden-Pass, zu seiner Beantragung und den damit verbundenen Leistungen. Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung gültig, nicht rückwirkend. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Zeitraum für den Bezug der Sozialleistung. Auch für Kinder und Senioren kann der Dresden-Pass beantragt werden. So erhalten Kinder mit Dresden-Pass zum Beispiel ein Freiexemplar des Ferienpasses für die Sommerferien, und schwerbehinderte Menschen und Senioren über 65 Jahre können damit den kostenlosen Begleitservice der Dresdner Verkehrsbetriebe nutzen.

Was ist seit diesem Jahr neu geregelt?

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erweitert, denn den Dresden-Pass können nun auch Personen beantragen, die Wohngeld oder Kinder(geld)zuschlag erhalten. Außerdem wurde eine kostenlose Mietrechtsberatung in den Leistungskatalog aufgenommen. Diese kann Klarheit schaffen, zum Beispiel bei Mieterhöhungsverlangen des Vermieters oder bei Verdacht auf Fehler in der Betriebskostenabrechnung. Sämtliche Regelungen zum Dresden-Pass enthält die Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes, veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt vom 19. Dezember 2019 und online zu finden unter www.dresden.de/dresden-pass.

geschrieben am: 28.02.2020
Redaktion DD-INside.com


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