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Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Dresden

Ab Sonntag, 1. März 2020, tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Betreute und Personal unter anderem in Kindertages- und medizinischen Einrichtungen, einen ausreichenden Masernschutz nachzuweisen. Diesen müssen genauso ehrenamtlich Tätige, Praktikanten oder Angehörige von Dienstleistungsunternehmen bringen, sofern sie regelmäßig in den Einrichtungen tätig sind. Andernfalls kann das Gesundheitsamt Betretungs- und Tätigkeitsverbote aussprechen beziehungsweise Bußgeldverfahren von bis zu 2500 Euro einleiten.

Damit die neue Gesetzeslage nicht zu Unsicherheiten in der Umsetzung führt, hat das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden einen Handzettel auf www.dresden.de/gesundheit veröffentlicht. Einrichtungsleitungen, Arbeitgebern, Eltern und Angehörigen werden darin Hilfestellung und Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben. Neben einem Informationsteil enthält der Handzettel zudem Vordrucke, die die Einrichtungsleitung beispielsweise zur Meldung eines fehlenden Masernschutzes an das Gesundheitsamt nutzen kann.

geschrieben am: 10.02.2020
Redaktion DD-INside.com


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