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Haftbefehl gegen Lindsay Lohan aufgehoben
Lindsay Lohan muss bei ihrer Rückkehr aus Frankreich in die USA nun doch keine Festnahme befürchten. Wenige Stunden, nachdem ein Gericht in Los Angeles am Donnerstag Haftbefehl gegen die 23-Jährige erlassen hatte, weil sie bei einem Gerichtstermin nicht erschienen war, wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben, wie mehrere US-Medien, darunter «People» und «TMZ», berichteten.
Los Angeles/Cannes . Lindsay Lohan muss bei ihrer Rückkehr aus Frankreich in die USA nun doch keine Festnahme befürchten. Wenige Stunden, nachdem ein Gericht in Los Angeles am Donnerstag Haftbefehl gegen die 23-Jährige erlassen hatte, weil sie bei einem Gerichtstermin nicht erschienen war, wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben, wie mehrere US-Medien, darunter «People» und «TMZ», berichteten. Lohan habe 100 000 Dollar (80 000 Euro) Kaution hinterlegt und zugesichert, bei dem nun für Montagvormittag angesetzten Ersatztermin zu erscheinen.
Die Schauspielerin war 2007 wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eine der Auflagen während ihrer - bereits einmal verlängerten - Bewährungszeit ist, dass sie eine Suchtberatung besucht. Zu der soll sie aber nicht regelmäßig gegangen sein. Wenn das Gericht das als Verstoß der Auflagen ansieht, drohen Lohan sechs Monate Haft.
Lohan ist derzeit noch bei den Filmfestspielen in Cannes. Als Grund für ihr Nichterscheinen zu dem Gerichtstermin am Donnerstag hatte sie angegeben, ihr Pass sei bei dem Festival gestohlen worden, und sie habe deswegen nicht abreisen können.
Redaktion DD-INside.com
Los Angeles/Cannes . Lindsay Lohan muss bei ihrer Rückkehr aus Frankreich in die USA nun doch keine Festnahme befürchten. Wenige Stunden, nachdem ein Gericht in Los Angeles am Donnerstag Haftbefehl gegen die 23-Jährige erlassen hatte, weil sie bei einem Gerichtstermin nicht erschienen war, wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben, wie mehrere US-Medien, darunter «People» und «TMZ», berichteten. Lohan habe 100 000 Dollar (80 000 Euro) Kaution hinterlegt und zugesichert, bei dem nun für Montagvormittag angesetzten Ersatztermin zu erscheinen.
Die Schauspielerin war 2007 wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eine der Auflagen während ihrer - bereits einmal verlängerten - Bewährungszeit ist, dass sie eine Suchtberatung besucht. Zu der soll sie aber nicht regelmäßig gegangen sein. Wenn das Gericht das als Verstoß der Auflagen ansieht, drohen Lohan sechs Monate Haft.
Lohan ist derzeit noch bei den Filmfestspielen in Cannes. Als Grund für ihr Nichterscheinen zu dem Gerichtstermin am Donnerstag hatte sie angegeben, ihr Pass sei bei dem Festival gestohlen worden, und sie habe deswegen nicht abreisen können.
ddp - Bild © ddp
geschrieben am: 21.05.2010Redaktion DD-INside.com
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