Verkaufen, ausschlachten oder entsorgen – wohin mit alten Autos?
Neues Infoblatt des Umweltamtes hilft weiter
Ob durch Ablauf der Zulassung, Unfallschaden oder unwirtschaftliche Reparaturkosten ? wenn Fahrzeuge das Zeitliche gesegnet haben, stellt sich die Frage: Wohin mit dem alten Auto? Ab sofort können sich Fahrzeugbesitzer auf dem Infoblatt der unteren Abfallbehörde des Umweltamtes informieren, wie sie ihr Altfahrzeug richtig entsorgen.
?Häufig werden alte Fahrzeuge auf öffentlichen oder privaten Grundstücken gelagert oder gar zur Ersatzteilgewinnung ausgeschlachtet?, erklärt Gregor Palitzsch von der unteren Abfallbehörde. ?Dabei sind die Autos in vielen Fällen Altfahrzeuge und damit Abfall, der widerrechtlich auf Flächen lagert oder demontiert wird. Den meisten Besitzern ist ihr widerrechtliches Handeln nicht bewusst?, sagt Palitzsch. ?Fakt ist allerdings, dass eine illegale Entsorgung durch Ablagern auf privaten oder öffentlichen Flächen, durch Ausschlachten oder durch die Abgabe an nicht anerkannte Betriebe mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 100 000 Euro geahndet werden kann?, gibt er zu bedenken.
?Von Altfahrzeugen können erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen?, erläutert Palitzsch die strenge Ahndung falscher Entsorgung. ?Sie enthalten häufig Flüssigkeiten, wie Öl und Kühlflüssigkeit, die auslaufen und somit nachhaltig den Boden schädigen können. Weitere gefährliche Bestandteile sind die säurehaltige Batterie, die Klimaanlage und die explosiven Airbags. Diese Teile müssen fachkundig ausgebaut und entsorgt werden. Denn nur so können wir die Umwelt schonen und Ersatzteile für die Wiederverwendung gewinnen.?, so der Abfallexperte weiter.
Wenn klar ist, dass ein altes Auto nicht mehr repariert und in Betrieb genommen werden kann, darf es nicht mehr an Gebrauchtwagenhändler verkauft werden, sondern ist als Altfahrzeug zu entsorgen. Eine Überlassung des Altfahrzeuges ist nur an anerkannte Annahme- oder Rücknahmestellen oder Demontagebetriebe zulässig. Meist werden die Fahrzeuge kostenlos angenommen. Der ehemalige Fahrzeugbesitzer erhält abschließend einen Verwertungsnachweis als Beleg für die ordnungsgemäße Entsorgung.
Das aktuelle Infoblatt steht ab sofort unter www.dresden.de/dienstleistungen, Stichwort Altfahrzeuge/Autowracks zur Verfügung. Eine Liste anerkannter Entsorgungsbetriebe kann bei der unteren Abfallbehörde des Umweltamtes erfragt werden. Kontakt: E-Mail: umwelt.recht2@dresden.de, Telefon: 0351-4886281.
Redaktion DD-INside.com