Mehr Geld für Dresdner Tagesmütter und Tagesväter
Förderungsleistung und Sachkostenpauschale werden zum 1. Juli 2019 erhöht
Ab heute, Montag, 1. Juli 2019, erhöht die Landeshauptstadt Dresden deutlich die monatlichen Geldleistungen der rund 400 Tagesmütter und Tagesväter in Dresden. Die monatlichen Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen setzen sich zusammen aus einer Förderungsleistung und einer Sachkostenpauschale. Darüber hinaus erstattet die Landeshauptstadt Dresden die Hälfte der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für eine Unfallversicherung in der Grundabsicherung.
Für Kindertagespflegepersonen erhöht sich zum 1. Juli die Förderungsleistung für eine 9-stündige Betreuung eines Kindes in den verschiedenen Betragsgruppen (BG) von 551 Euro auf 618 Euro (BG1), von 650 Euro auf 719 Euro (BG2), von 672 Euro auf 752 Euro (BG3), von 695 Euro auf 775 Euro (BG4) und von 717 Euro auf 797 Euro (BG5). In der Förderungsleistung ist ein monatlicher Landeszuschuss in Höhe von 35 Euro pro Kind enthalten, die der Freistaat Sachsen allen Kindertagespflegepersonen als Kompensation für ihre pädagogischen Vor- und Nachbereitungszeiten zahlt. Bei fünf zu betreuenden Kindern beträgt die Erhöhung der monatlichen Förderungsleistung damit zwischen 335 Euro und 400 Euro.
Zusätzlich wird auch die Sachkostenpauschale pro betreutem Kind zum 1. Juli erhöht, und zwar von 112,33 Euro auf 133,55 Euro (bei Kindertagespflege in der eigenen Wohnung) und von 135,12 Euro auf 161,50 Euro (bei Kindertagespflege in separaten Räumen). Bei fünf zu betreuenden Kindern beträgt die monatliche Sachkostenpauschale damit 667,75 Euro oder 807,50 Euro.
Aufgrund dieser Erhöhungen können Kindertagespflegepersonen bei einer 9-stündigen Betreuung von fünf Kindern monatliche Bruttoeinnahmen zwischen 3 757,75 Euro und 4 792,50 Euro erzielen.
Die von der Landeshauptstadt Dresden gezahlten Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen orientieren sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVÖD SuE). Die Entwicklung von Aufwendungen und der angemessene Bezug zum TVÖD SuE werden jährlich überprüft. Alle Anpassungen erfolgen jeweils zum 1. Juli des Jahres. Eine Übersicht der ab heute gültigen monatlichen Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen in der Landeshauptstadt Dresden steht im Internet unter www.dresden.de/kindertagespflege-geldleistung
Tagesmütter und Tagesväter ergänzen in der Landeshauptstadt Dresden flächendeckend das Angebot der Kindertagesstätten in der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige. Die Kindertagespflege ist ein gleichwertiges Angebot zur Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten. Sie bietet Eltern eine individuelle, gesetzlich anerkannte und familienähnliche Kindertagesbetreuungsform für ihre unter 3-jährigen Kinder. Derzeit betreuen Tagesmütter und Tagesväter etwa 1 800 Kinder in Dresden. Interessenten an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson können sich in Dresden an eine der drei Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege wenden. Neben der Outlaw gGmbH betreiben der Malwina e. V. und der Kinderland Sachsen e. V. stadtteilbezogen eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege. Diese beraten im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden ebenfalls Eltern, die an einer Betreuung ihres Kindes bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater interessiert sind.
Umfassende Informationen zur Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Dresden stehen im Internet unter www.dresden.de/kindertagespflege
Redaktion DD-INside.com