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Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 erhalten die rund 440 000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Dresden eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 26. Mai 2019. Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt auch die Briefwahl.

Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen (Wahlscheinantrag)

Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit seine Stimmen per Briefwahl abzugeben. Hierzu benötigt man einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können den Antrag auf Briefwahl ab sofort über das Online-Antragsformular unter www.dresden.de/briefwahl oder schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen.

Außerdem können Wahlberechtigte mit einem Wahlschein bei der Europawahl in einem beliebigen anderen Wahllokal der Stadt wählen. Bei der Stadtratswahl kann mit einem Wahlschein aber nur in Wahllokalen des eigenen Wahlkreises und bei den Ortschaftsrats- und Stadtbezirksbeiratswahlen nur in Wahllokalen der eigenen Ortschaft bzw. des eigenen Stadtbezirks gewählt werden.

Briefwahlunterlagen

Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen beginnt am 26. April 2019. Für die Europawahl und die Kommunalwahlen werden die Briefwahlunterlagen separat versendet. Neben dem jeweiligen Merkblatt zum Ausfüllen der Formulare erhalten Wahlberechtigte folgende Unterlagen zum Ausfüllen und Einreichen:

Für die Europawahl:

  • den amtlichen weißen Stimmzettel,
  • den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen weißen Wahlschein mit der zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt, der mit dem amtlichen roten Wahlbriefumschlag kombiniert ist. Auf ihm ist bereits die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.

Für die Kommunalwahlen:

  • den amtlichen gelben Stimmzettel für die Stadtratswahl,
  • den amtlichen orangefarbenen Stimmzettel für die Stadtbezirksbeiratswahl oder dem amtlichen grünen Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl, 
  • den amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Kommunalwahlen, 
  • einen weißen Wahlschein mit der zu unterschreibenden Versicherung an Eides statt, der mit dem amtlichen gelben Wahlbriefumschlag kombiniert ist. Auf ihm ist bereits die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.

Der Versand der Wahlbriefe wird innerhalb Deutschlands von der Deutschen Post AG übernommen und ist kostenfrei. Die Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, dem 26. Mai 2019, 18 Uhr bei der angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur dann dürfen sie bei der Auszählung berücksichtigt werden.

geschrieben am: 25.04.2019
Redaktion DD-INside.com


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