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Finanzzwischenbericht 2018 der Landeshauptstadt Dresden

Der Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Peter Lames, stellte am Montag, 24. September 2018, den Finanzzwischenbericht zum aktuellen Haushaltsvollzug 2018 vor.
Nach § 75 Abs. 5 SächsGemO ist die Vorlage des Finanzzwischenberichtes Teil des Vollzuges des laufenden Haushaltsplanes und dient der Unterrichtung des Stadtrates sowie der Rechtsaufsicht, also der Landesdirektion Sachsen, über wesentliche Abweichungen im Haushalt per 30. Juni des jeweils betrachteten Jahres. Gleichzeitig stellt der Bericht eine Risikoabschätzung dar, ob Veränderungen so gravierend sind, dass haushaltswirtschaftliche Maßnahmen wie eine Haushaltssperre oder ein Nachtragshaushalt erforderlich werden.

Finanzbürgermeister Dr. Lames erklärte angesichts des vorgelegten Zahlenwerkes: ?Wie bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/20 können wir sagen, wir befinden uns auf Kurs. Unser Haushalt ist stabil und es ist nichts erkennbar, was Maßnahmen zur Stabilisierung notwendig machen würde. Klar ist aber auch: Steigende Steuereinnahmen führen nicht notwendig zu Überschüssen. Zusätzliche Verteilungsspielräume öffnet der Finanzzwischenbericht nicht.?

Für das laufende Haushaltsjahr 2018 wird im Ergebnishaushalt prognostiziert, dass aufgrund deutlicher Mehrerträge bei Steuern die ordentlichen Erträge gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz um rund 38,7 Millionen Euro steigen. Gleichzeitig erhöhen sich u. a. wegen geringerer Schlüsselzuweisungen, einer höheren Gewerbesteuerumlage sowie gestiegener Personalaufwendungen die ordentlichen Aufwendungen um 33,3 Millionen Euro. Das führt im ordentlichen Ergebnis zu einer Verbesserung. Im Gesamtfinanzhaushalt kommt es im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz 2018 zu einer Ergebnisverbesserung um 5,47 Millionen Euro.

Der Zahlungsmittelbedarf für 2018 erhöht sich auf 227,8 Millionen Euro, was zu einer Abweichung von rund 13,5 Millionen Euro führt. Diese wird zu 9,6 Millionen Euro aus dem Finanzierungsmittelbestand der Landeshauptstadt Dresden gedeckt. Der noch verbleibende rechnerische Fehlbetrag von rund 3,9 Millionen Euro wird voraussichtlich im noch laufenden Haushaltvollzug bis Ende 2018 kompensiert.

Aufgrund der ? wie jedes Jahr ? vorhandenen Prognoseunsicherheit bei einzelnen Aufwendungsarten, stellt das gegenwärtig vorliegende Ergebnisse eine erste Abschätzung dar, aus der ersichtlich wird, das haushaltswirtschaftliche Maßnahmen derzeit nicht erforderlich sind.
Eine verbindliche und endgültige Gesamtrechnung des Haushaltes wird dann mit Erstellung des Jahresabschlusses 2018 im kommenden Jahr vorliegen.

geschrieben am: 24.09.2018
Redaktion DD-INside.com


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