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Gewässer trocknen aus

Die Trockenheit hält weiter an. Nach den derzeitigen Wetterprognosen können die extrem niedrigen Wasserstände der Dresdner Gewässer auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden.
Die Landeshauptstadt Dresden hat daher entschieden, dass Eigentümern und Anliegern bis 15. Oktober 2018 die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen untersagt wird. Eine entsprechende Allgemeinverfügung steht im Amtsblatt-Nr. 29/30, das am 26. Juli 2018 erscheint. Die Verfügung tritt am 27. Juli 2018 in Kraft. Sie betrifft Eigentümer und Anlieger der oberirdischen Gewässer im Stadtgebiet Dresden. Nicht betroffen sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig. Dies sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen.
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.

geschrieben am: 24.07.2018
Redaktion DD-INside.com


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