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Wiedergutmachung statt Strafe für Schwarzfahrer und Graffiti-Sprüher

S.T.A.F.F. ? Ein neues Angebot der Jugendgerichtshilfe

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden hat gemeinsam mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) ein Angebot für junge Menschen von 14 bis 20 Jahre entwickelt. Es soll denen helfen, gegen die die DVB einen Strafantrag gestellt hat. Gründe für eine Anzeige können beispielsweise das Erschleichen von Beförderungsleistungen, umgangssprachlich ?Schwarzfahren? genannt, oder Sachbeschädigungen, wie das Sprühen von Graffiti und Vandalismus an Haltestellen, in Bussen und Bahnen, sein. Die Teilnehmenden an dem Projekt S.T.A.F.F. ? Schulden tilgen, Arbeitsausgleich für Fehlverhalten ? haben die Möglichkeit, in den von der Jugendgerichtshilfe organisierten Arbeitseinsätzen ihre Schulden abzuarbeiten und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Hartmut Vorjohann, Bürgermeister für Bildung und Jugend, und Lars Seiffert, Vorstand für Betrieb und Personal der DVB AG, stellen das neue Kooperationsprojekt heute, Donnerstag, 21. Juni 2018, im Straßenbahn-Betriebshof Gorbitz vor.

Lars Seiffert: ?Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die jungen Leute sind sich überhaupt nicht bewusst, dass sie eigentlich auf Kosten der vielen ehrlichen Fahrgäste unterwegs sind, wenn sie keine gültige Fahrkarte haben.?

?Können Sie die Strafe in der gesetzten Frist nicht bezahlen, wachsen die Schulden durch ein Inkassoverfahren sehr schnell an. Dies kann die jungen Menschen belasten und in ihrer Entwicklung hemmen?, ergänzt Hartmut Vorjohann. Das Projekt ermöglicht einerseits die strafrechtliche Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und andererseits die Tilgung privatrechtlicher Forderungen aus dem Fehlverhalten. Gleichzeitig werden Inkassoverfahren und zusätzliche Kosten abgewendet.

Die Teilnahme an dem Angebot ist freiwillig, erfolgt zeitnah und wird sozialpädagogisch begleitet. So werden Tarifzonen sowie das Bedienen von Fahrkartenautomaten erklärt und über Möglichkeiten der Schuldenregulierung und über das Strafverfahren und seinen Folgen informiert. Die jungen Menschen müssen sich ihr Fehlverhalten eingestehen, den Schaden regulieren und können gleichzeitig bestimmte Fertigkeiten und handwerkliches Geschick lernen. Die Tätigkeit kann sogar zu einem Praktikums- oder Ausbildungsplatz führen.

Die Schadenswiedergutmachung erfolgt durch angeleitete Arbeitseinsätze auf dem Betriebsgelände der DVB, an Haltestellen oder an anderen stadtweiten Ableistungsstellen. Mehrere dutzend Teilnehmer haben das Angebot seit dem Start im Oktober 2017 erfolgreich abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Projekt unter jugendgerichtshilfe.dresden.de

geschrieben am: 21.06.2018
Redaktion DD-INside.com


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