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Sicherheit wird bei der Bunten Republik Neustadt groß geschrieben

Damit die Bunte Republik Neustadt (BRN) vom 15. bis 17. Juni 2018 sicher stattfinden kann, hat das Dresdner Ordnungsamt alle notwendigen Vorkehrungen getroffen. Auch in diesem Jahr gilt in allen Bereichen die Polizeiverordnung BRN. Hierzu kontrollieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dresden die zentralen Zugangsbereiche.

?Das es keinen Gesamtveranstalter gibt, kommen zusätzliche Herausforderungen auf die Stadtverwaltung zu, damit alle friedlich und sicher feiern können?, beschreibt der Erste Bürgermeister Detlef Sittel die Vorbereitungen für die Bunte Republik Neustadt (BRN). Neben dem Ordnungsamt sichern auch das Straßen- und Tiefbauamt, das Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie das Brand- und Katastrophenschutzamt die Durchführung des beliebten Stadtteilfestes ab. Ein guter Partner ist dabei auch die Polizei.

Welche Regeln gibt es?

  • Glasflaschenverbot
    Das Mitbringen von Glasflaschen ins Festgebiet und der Verkauf von Glasflaschen im Festgebiet sind verboten. Dieses Verbot gilt am Freitag, 15. Juni, ab 19 Uhr, am Sonnabend, 16. Juni, ab 14 Uhr bis zum Ende der BRN am Sonntag. Gemeinsam mit der Polizei kontrollieren die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes an den Hauptzugängen zum Fest entsprechend die Besucherinnen und Besucher. Es besteht die Möglichkeit, Glasflaschen in die 15 extra aufgestellten Glascontainer an den Zugangsstraßen zu entsorgen.
  • Feuerwerksverbot
    Das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern ist auf dem Gelände der BRN verboten. 
  • Verbot offener Feuer
    Offene Feuer dürfen auf dem Festgelände nicht entzündet werden.
  • Lärmschutz
    Um die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten, müssen lärmintensive Veranstaltungen um 1 Uhr am Sonnabendmorgen und am Sonntagmorgen beendet werden. Das Fest endet am Sonntag um 21 Uhr.
  • Zufahrtsverbot
    Motorisierte Fahrzeuge dürfen ab Freitag, 15. Juni, 16 Uhr, das Festgebiet nicht befahren. Dies wird an den Kontrollpunkten der Zufahrtsstraßen überprüft.
  • Waffenverbot
    Das Mitführen von Waffen jeder Art ist verboten.

Bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) des Ordnungsamtes sind an allen drei Tagen täglich im Einsatz. Sie setzen die verkehrsrechtliche Anordnung wie Parkverbote in den betreffenden Straßen um und sichern damit die Aufbauphase für die einzelnen Veranstalter ab. Während des Festes sichern die Bediensteten die Einhaltung der Polizeiverordnung ab und unterstützen damit eine weitestgehend reibungslose Durchführung des Festes.

geschrieben am: 14.06.2018
Redaktion DD-INside.com


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