Informationsabend des Sozialamtes am 6. Februar 2018
Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes lädt Dresdnerinnen und Dresdner, die Fragen rund um Vollmachten und Betreuungsverfügungen haben, am Dienstag, 6. Februar 2018, um 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend ein. Die Veranstaltung findet in der 3. Etage, Raum 5309, Lingnerallee 3 (Südeingang), statt. Da die Platzkapazität begrenzt ist, bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um telefonische Anmeldung unter 0351-4889471.
Ein schwerer Unfall, eine plötzliche schlimme Krankheit ? das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige ? wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten ? können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann immens sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in diesen Situationen weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.
Redaktion DD-INside.com