Meldebehörde übermittelt Daten potenzieller Rekruten an die Bundeswehr
Widerspruch bis 31. Dezember 2017 möglich
Die Meldebehörden sind nach dem Soldatengesetz verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung erfolgt für die Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potenzielle Rekruten.
Bis Ende März 2018 betrifft dies Daten von Personen, die im Jahr 2001 geboren sind. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dieser widersprochen haben.
Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2019 vollendet. Der Widerspruch der im Jahr 2001 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die bis März 2018 stattfindende Datenübermittlung ist bis zum 31. Dezember 2017 schriftlich möglich bei:
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Meldewesen
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Für nach dem 1. Januar 2018 eingehende Anträge kann das Wirksamwerden nicht garantiert werden.
Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der örtlichen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unter www.dresden.de befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht.
Redaktion DD-INside.com