Ab Oktober Saisonkennzeichen für Oldtimer möglich
Wer einen Oldtimer fährt, ist meist stolz darauf und zeigt das auch. Das Kennzeichen ?H?= historisch bekommt ein Kraftfahrzeughalter nur, wenn er oder sie ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug fährt. Allerdings galt diese Zulassung immer jeweils für ein komplettes Jahr. Ab dem 1. Oktober 2017 können Halter von Oldtimern ihr ?H? mit einem Saisonkennzeichen kombinieren. Bisher mussten sie sich für eins von beiden entscheiden.
Für die Oldtimerfreunde bringt das sowohl eine Steuer- als auch eine Versicherungsersparnis. Denn für ein H-Kennzeichen gelten Pauschalsteuersätze pro Jahr in Höhe von 46,02 Euro für ein Motorrad und 191,73 Euro für andere zulassungspflichtige Fahrzeuge. Mit der Gesetzesänderung minimieren sich diese Pauschalen nun auch entsprechend für einen kürzeren Saisonzeitraum. Die Mindestbesteuerung beträgt wie bei allen anderen Fahrzeugen einen Monat. Bisher wurde der Oldtimerstatus bei der Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt, wenn der Halter für sein historisches Fahrzeug ein Saisonkennzeichen genutzt hat. Diese Neuerung ist Teil der Änderungen zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die ab 1. Oktober 2017 in Kraft treten.
In Dresden sind derzeit 1 820 Fahrzeuge mit einem Oldtimerstatus zugelassen. 12 253 Fahrzeuge besitzen ein Saisonkennzeichen und sind damit nur für einen bestimmten Zeitraum eines Jahres zugelassen.
Die Kombination aus Sonderkennzeichen und Saisonkennzeichen gilt bereits seit September 2016 für Elektrofahrzeuge. Diese haben dann den Buchstaben E auf dem Kennzeichen stehen.
Redaktion DD-INside.com