Sozialbürgermeisterin Kaufmann: „Wohngeld auch im Alter eine Option“
Auch Seniorinnen und Senioren können einen Anspruch auf Wohngeld haben. ?Angesichts stetig steigender Mieten und mit Blick auf das sinkende Niveau der Altersrenten sollten insbesondere Rentnerinnen und Rentner ihren Wohngeldanspruch überprüfen lassen. Auch für Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheimes kann ein Antrag auf Mietzuschuss interessant sein?, rät die Dresdner Beigeordnete für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete beziehungsweise als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt im Wesentlichen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamthaushaltseinkommen und der Höhe der zu berücksichtigten Miete oder ? im Falle von Wohneigentum ? von der Belastung ab. Anträge nehmen alle Bürgerbüros und die Wohngeldstelle des Sozialamts, Junghansstraße 2, 01277 Dresden, entgegen. Das Antragsformular ist in den Bürgerbüros und bei der Wohngeldstelle erhältlich. Es kann auch unter www.dresden.de/wohngeld heruntergeladen werden. Kosten entstehen für den Antrag nicht. Für individuelle Auskunft und Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle zu den Sprechzeiten zur Verfügung: dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr.
Aktuell verzeichnet die Stadt 6 280 Dresdnerinnen und Dresdner, die Wohngeld beziehen (Durchschnitt des zweiten Quartals 2017). Im Vorjahr waren es 6 507 Personen (2. Quartal 2016). Pro Haushalt zahlt das Sozialamt derzeit 163 Euro (Durchschnitt 2017). Im Vorjahr waren es 173 Euro pro Haushalt (Durchschnitt 2016).
Redaktion DD-INside.com