Studenten der Berufsakademie müssen BAföG bei der Stadt beantragen
Änderung der Zuständigkeit
Ab 1. August 2017 müssen sich Studierende der Berufsakademie Dresden, die BAföG beantragen möchten, an das Sachgebiet Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Dresden wenden. Bisher war das Landratsamt Erzgebirgskreis zentrale Antragsstelle für die Studentinnen und Studenten aller Sächsischen Berufsakademien, ab nächstem Semester ist die Landeshauptstadt Dresden örtlich zuständig. Das Landratsamt leitet die bis Ende Juli gestellten Anträge und Anfragen an die Landeshauptstadt Dresden weiter.
Studierende können die Formulare online erhalten und ausfüllen. Weitere Informationen dazu unter: www.dresden.de/ausbildungsfoerderung und www.bafög.de. Darüber hinaus können Erst- und Weiterbewilligungsanträge ab sofort in jedem Bürgerbüro sowie direkt im Sachgebiet Ausbildungsförderung, Neues Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, 1. Etage, Aufsteller vor Zimmer 54, abgeholt werden. Für die Abgabe der Anträge oder ein Beratungsgespräch müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Termin per E-Mail unter bafoeg@dresden.de vereinbaren. Die Annahme der Anträge und die Beratungen finden ab 14. Juli 2017 nach Terminvergabe statt.
Im Sachgebiet Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Dresden können Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Abendschulen und Studierende der Berufsakademie Dresden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Für alle anderen Studierenden im Hochschulbereich ist das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Dresden zuständig.
Grund für den Zuständigkeitswechsel ist die Änderung des Sächsischen Berufsakademiegesetzes. Informationen zur Einführung des neuen Gesetzes sind auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst als Pressemitteilung vom 17. Mai 2017 nachzulesen: www.smwk.sachsen.de.
Redaktion DD-INside.com