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Aktuelle Situation zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Dresden

Dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden liegen die Ergebnisse der Proben vor, die gemäß der ?Allgemeinverfügung gefährdeter Bezirk Landeshauptstadt Dresden vom 4. Januar 2017? bei den Bienenvölkern der Dresdner Imker entnommen wurden. Von 430 bekannten Imkern im Stadtgebiet haben 338 ihre Proben bei der Landesuntersuchungsanstalt abgegeben. Von 92 Imkern ist keine Probe abgegeben worden. Diese müssen mit einem Ordnungwidrigkeitsverfahren rechnen, wenn sie bis Freitag, 7. April 2017, keinen Nachweis der Probenabgabe erbringen. Die Allgemeinverfügung kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn keine unentdeckten Fälle von Amerikanischer Faulbrut übrig bleiben.

Unter den abgegebenen Proben sind 13 positive Untersuchungsergebnisse. Für diese ist nun eine amtliche Einzelvolk-Beprobung und eine klinische Untersuchung notwendig. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Sperrbezirke hinzukommen. Viele Imker könnten dann nicht wie gewohnt wandern oder Bienenvölker verkaufen oder zukaufen. ?Wir danken allen Imkern für ihre Mühe, die ihre Proben fristgerecht und in guter Qualität zur Landesuntersuchungsanstalt gebracht haben?, so Kerstin Normann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Das Amt erinnert außerdem daran, dass die Frist zur Medikamentenbestellung für die Herbstbehandlung der Varroose am Sonnabend, 15. April 2017, abläuft. Später abgegebene Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Gemäßder Leistungssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) werden 2016 für die Varroosebehandlung als Beihilfe bereitgestellt:

  • Ameisensäure (60% ad us. vet.), ein Liter je zwei bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Völker oder
  • Oxalsäuredihydrat (3,5 % (M/V)ad us. vet.), 0,5 Liter je zehn bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Völker oder
  • zwei Schalen Apiguard (S+B metVET) je bei der Tierseuchenkasse gemeldetem Volk

Bei der Bestellung ist zu beachten, dass Imker mit weniger als zehn Völkern keine Packung Oxalsäuredihydrat erhalten können, weil die Packungsgröße 0,5 l beträgt.

Bienenhalter, deren Standorte sich in Dresden befinden, können die Medikamentenbestellung unter Angabe ihrer Registriernummer bis Sonnabend, 15. April 2017, telefonisch, schriftlich, oder per E-Mail einreichen:

geschrieben am: 30.03.2017
Redaktion DD-INside.com


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