140 000 Euro für die Dresdner Kultur- und Kreativwirtschaft
Anträge auf Kreativraumförderung können bis 21. April gestellt werden?
Die Kreativraumförderung der Landeshauptstadt Dresden geht in eine neue Runde. Das Amt für Wirtschafts-förderung unterstützt auch in diesem Jahr wieder Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, die Raumsituation für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft zu verbessern. Bis Freitag, 21. April 2017, können Interessenten Förderanträge stellen. ?Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Impulsgeber für den Wirtschaftsstandort Dresden. Unvermindert wird uns aus der Branche der Bedarf an Räumen signalisiert. Ich freue mich daher, dass wir dafür in diesem Jahr 140 000 Euro beisteuern können?, sagt Dr. Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung. ?
Gefördert werden beispielsweise Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, investive Maßnahmen in die Raumausstattung und Maßnahmen um Energie zu sparen. Der Zuschuss für einzelne Projekte beträgt bis zu 5 000 Euro und ist auf maximal 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Anträge müssen formgebunden vor Beginn der Maßnahme bzw. des Projektes gestellt werden. ?Die Kreativraumförderung ist eine sehr gute Sache. Ich zum Beispiel konnte mit dem Zuschuss von fast 5 000 Euro mein Tonstudio in der alten Schokoladenfabrik in Dresden weiter um- und ausbauen, so dass dort jetzt auch Fernsehproduktionen möglich sind?, sagt Johannes Gerstengarbe, Musikproduzent und Betreiber der Ballroom Studios. ?
Neu 2017: Kreativraumbörsen werden nicht mehr per Zuschuss gefördert. Eine solche Vermittlungsplattform wird in der zweiten Jahreshälfte 2017 ausgeschrieben. ?Durch die vertragliche Grundlage sind wir dann in der Lage, die Zusammenarbeit besser zu steuern?, erklärt Franke. Das Gesamtbudget für die Kreativraumförderung 2017 setzt sich zusammen aus 100 000 Euro für investive Maßnahmen und 40 000 Euro für die Kreativraumbörse.?
Um für die Kultur- und Kreativwirtschaft den Zugang zu Räumen zu verbessern, hat das Amt für Wirtschaftsförderung 2015 gemeinsam mit dem Branchenverband der Dresdner Kultur- und Kreativwirtschaft ?Wir gestalten Dresden? (WGD) einen Handlungsleitfaden zur Kreativraumförderung erarbeitet. Dieser Handlungsleitfaden soll nun in eine Fachförderrichtlinie überführt werden. ?Das ganze Verfahren würde beschleunigt, es bliebe mehr Zeit für die Antragstellung und das Geld könnte schneller bereitgestellt werden. Wir würden den Verwaltungsaufwand erheblich senken und könnten die Kreativwirtschaft besser fördern?, so Franke. ?
Der Branchenverband und das Amt für Wirtschaftsförderung bieten während der Antragsfrist bis zum 21. April gemeinsame Beratungen zur Antragstellung an. Diese finden nach Terminvereinbarung dienstags von 10 bis 17 Uhr und donnerstags von 10 bis 14 Uhr in den Räumen von WGD, Marienstraße 20, statt. ?Das Angebot wurde in den vergangenen beiden Jahren sehr gut angenommen. Obwohl auf der Website alle Informationen und Formulare zu finden sind, hat es sich gezeigt, dass diese Hilfestellung sinnvoll war. Wir konnten beispielsweise Förderinteressierte, die formell nicht antragsberechtigt waren, auf andere Geldgeber oder Fördertöpfe wie die Atelierförderung beim Amt für Kultur und Denkmalschutz hinweisen?, so Nils Burchartz, Vorstandsmitglied WGD.
Redaktion DD-INside.com