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Weitere tote Wildvögel positiv getestet

Stadtgebiet Dresden bleibt weiterhin Sperrbezirk aufgrund Aviärer Influenza

Das Geschehen der aviären Influenza in Dresden hält weiterhin unvermindert an.
Allein im Stadtgebiet Dresden wurden vom 1. Januar 2017 bis zum 1. März 2017 insgesamt 14 Wildvögel positiv auf das HPAI-Virus des Subtypes H5N8 getestet. Die Funde waren dabei über das gesamte Stadtgebiet verteilt.

Mit Befunden vom 28. Februar, 1. und 3. März 2017 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut bei drei Bussarden in Loschwitz, Nickern und Cotta sowie einem Habicht in Kleinzschachwitz das Geflügelpestvirus H5N8.

Aufgrund der oben genannten Fälle und der weiterhin angepnten Lage bleibt der Sperrbezirk für das gesamte Stadtgebiet Dresden mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest im Sperrbezirk Dresden vom 6. März 2017 aufrechterhalten. Der Sperrbezirk verlängert sich damit mindestens bis zum 22. März 2017. In Abhängigkeit von möglichen weiteren Funden kann es zu einer erneuten Verlängerung kommen. Nach Ende des Sperrbezirkes gelten die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet.

In den an die Stadt Dresden angrenzenden Landkreisen (Landkreis Meißen, Landkreis Bautzen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) wurden ebenfalls Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Die Bürger werden gebeten sich über die genauen Lokalisationen und Fristen bei den entsprechenden Landkreisen zu informieren.

Die landesweite Aufstallungspflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nach der Anordnung der Landesdirektion Sachsen vom 14. November 2016 hat bis auf weiteres Bestand. Ein Ende dieser Maßnahme ist derzeit aufgrund der aktuellen Situationen nicht absehbar. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 30 000 Euro geahndet werden.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist ausdrücklich nochmals alle Dresdnerinnen, Dresdner und Gäste darauf hin, dass entsprechend der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-VO), ein Freilaufverbot im gesamten Stadtgebiet für alle Katzen und Hunde gilt, um die Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter appellieren an das Verständnis und die Einhaltung, auch wenn dies für den Einzelnen zu Einschränkungen führt. Die Maßnahmen sind in Anbetracht der aktuellen Situation angemessen.

Bei Funden von verendeten Wildvögel im Stadtgebiet Dresden wird um Information an die Feuerwehr unter der Rufnummer 0351-501210 umgehend gebeten. Für weitere Fragen steht das Bürgertelefon unter der Nummer 0351-4887575 zur Verfügung

geschrieben am: 07.03.2017
Redaktion DD-INside.com


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