„Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“
Fördermittelanträge bis 27. Januar 2017 stellen
Menschen mit Behinderung stoßen im Alltag immer noch auf Barrieren. Das Förderprogramm ?Barrierefreies Bauen ? Lieblingsplätze für alle? unterstützt seit 2014 Maßnahmen, die allen den Zugang und die Nutzung öffentlicher Einrichtungen ermöglicht. In Dresden konnten so bisher rund 50 solcher Einzelmaßnahmen bezuschusst werden.
Das Programm des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird auch 2017 fortgesetzt, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Der Landeshauptstadt Dresden stehen Fördermittel in Höhe von 243 000 Euro zur Verfügung. Damit können Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren mit bis zu 25 000 Euro finanziell unterstützt werden.
Das Programm ermöglicht auch kulturellen Einrichtungen, Vereinen, Bildungs-, Gesundheits- und Jugendeinrichtungen als auch Gast- und Sportstätten, sich speziell auf Menschen mit Behinderungen einzustellen und Zugang zu schaffen. Gefördert werden: der Einbau von barrierefreien WCs, Erschließung für Rollstuhlnutzer und Menschen mit Gehbehinderung, beispielsweise der Einbau von Rampen, Treppenliften, automatische Türöffner, Türverbreiterungen und anderes, technische Lösungen für Menschen mit Hörbehinderungen, insbesondere induktive Höranlagen, Informations- und Orientierungselemente für Menschen mit Sehbehinderungen, zum Beispiel tastbare Lagepläne, Informationstafeln und Hinweise oder Leiteinrichtungen mit akustischer oder taktiler Information.
Die Träger/Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind aufgefordert, ihre Vorhaben zum Abbau von Barrieren bei der Landeshauptstadt Dresden bis zum Freitag, 27. Januar 2017 einzureichen. Für die Beantragung ist ein Formular zu verwenden, welches auf www.dresden.de/barrierefrei-bauen heruntergeladen werden kann. Hier stehen auch ausführliche Informationen zum Förderprogramm.
Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen, Stadtteilzentren, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports und Freibäder.
Die Vorschläge werden durch das Stadtplanungsamt sowie durch die Beauftragte und den Beirat für Menschen mit Behinderungen bewertet. Sind Maßnahmen bei der Auswahl als besonders vordringlich eingestuft worden, erfolgt ab Februar 2017 eine Abstimmung zur erforderlichen qualifizierten Antragstellung.
Der Maßnahmenvorschlag mit dem ausgefüllten Antragsformular kann digital oder per Post eingereicht werden an: Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung, Freiberger Straße 39
01067 Dresden, E-Mail: stadterneuerung@dresden.de oder Fax: 0351-4883816.
Das Formular und die Erläuterungen können auch direkt beim Stadtplanungsamt angefordert werden. Für eine Unterstützung bei der Antragstellung und bei Fragen stehen Kollegen des Stadtplanungsamtes zur Verfügung:
Thomas Köhler, Telefon 0351-4883292, E-Mail: tkoehler@dresden.de und Wolfgang Kreher, Telefon 0351-4883295, E-Mail: wkreher@dresden.de
Fördermöglichkeiten über die ?Richtlinie Investition Teilhabe? ? Förderung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
Eine weitere Fördermöglichkeit für öffentliche Gebäude besteht über das Förderprogramm Investition Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.
Dort muss der Antragsteller zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten selbst tragen. 80 Prozent werden über das Programm gefördert. Die verbleibenden zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten werden durch die Landeshauptstadt Dresden aufgebracht. Die Prioritätensetzung für solche Maßnahmen erfolgt nach den Vorgaben der Sächsischen Aufbaubank Förderbank.
Nähere Informationen zum Programm ?RL Investition Teilhabe? finden Sie auch auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (Sucheingabe: Investition Teilhabe).
Redaktion DD-INside.com