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Betriebskosten für Kindertagesbetreuung in 2015 veröffentlicht

Die Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht heute, 23. Juni,  im Amtsblatt-Nr. 25 auf der Seite 22 die Abrechnung über die Betriebskosten für die Kindertagesbetreuung im Jahr 2015. Sie ist Grundlage für die Kalkulation der ab 1. September 2017 gültigen Elternbeiträge für alle Krippen, Kindergärten und Horte. Im Durchschnitt sind die Aufwendungen für den Betrieb der Dresdner Kindertageseinrichtungen in städtischer sowie freier Trägerschaft um rund 3,6 Prozent gestiegen. Dabei fiel die Steigerungsrate mit 4,36 Prozent im Bereich der Krippenbetreuung am höchsten aus; mit 3,71 Prozent folgen die Kindergärten. Im Bereich der Hortbetreuung haben sich die Betriebskosten lediglich um 2,80 Prozent erhöht. Im Vergleich mit dem Jahr 2014 waren lediglich im Bereich der Ganztagesbetreuung der Horte an Förderschulen um 0,79 Prozent niedrigere Betriebskosten zu verzeichnen.

Die Betriebskosten enthalten alle für den ordnungsgemäßen Betrieb der Kindertageseinrichtungen erforderlichen Personal- und Sachkosten. Die Kostensteigerungen gehen vor allem auf den seit 1. September 2015 verbesserten Betreuungsschlüssel für Kindergartenkinder und die rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Einkommensverbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst zurück. Im Durchschnitt waren die Gehälter damals um 3,3 Prozent gestiegen. Auch der seit 1. Januar 2015 gültige allgemeine gesetzliche Mindestlohn wirkt sich kostensteigernd auf die Betriebskosten der Einrichtungen aus. Hier schlagen insbesondere die Teuerungen bei den von Dienstleistern erbrachten Reinigungs- und Cateringleistungen zu Buche.
Ebenfalls zugelegt haben die für die Kindertagespflege aufgewendeten betrieblichen Kosten. Die Steigerung fällt hier mit 8,52 Prozent auf 846,95 Euro pro Platz und Monat besonders deutlich aus. Die Aufwendungen in der Kindertagespflege bleiben jedoch entsprechend des Sächsischen Kitagesetzes bei der Kalkulation der Elternbeiträge unberücksichtigt. Folgende monatlichen Personal- und Sachkosten wurden je Betreuungsplatz ermittelt:

Einrichtungsart

Betriebskosten 2014

je Platz und Monat

Betriebskosten 2015

je Platz und Monat

Kinderkrippe

886,65 Euro

925,28 Euro

Kindergarten

469,31 Euro

486,74 Euro

Hort

274,12 Euro

281,81 Euro

Ganztagsbetreuung Lernförderung

432,08 Euro

428,66 Euro



Die Eltern beteiligen sich mit einem Elternbeitrag anteilig an den zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten. Der Anteil beträgt laut Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden derzeit 23 Prozent für die Betreuung der Kinder in Krippen sowie 30 Prozent für Kindergärten und Horte. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2017 über die ab 1. September 2017 gültigen neuen Elternbeiträge entscheiden. In Vorbereitung dieser Entscheidung startet in den nächsten Wochen zunächst das laut Kitagesetz erforderliche Abstimmungsverfahren mit allen in der Landeshauptstadt Dresden tätigen Trägern von Kindertageseinrichtungen.

geschrieben am: 23.06.2016
Redaktion DD-INside.com


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