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„Ohne Rauch geht´s auch“ - Informationstag zum Weltnichtrauchertag

Am Montag, 30. Mai, dem Vorabend des Weltnichtrauchertages, veranstaltet die Suchtberatungsstelle der Diakonie-Stadtmission Dresden einen Informationstag über den Rauchfrei Kurs. Um 9 Uhr findet eine Veranstaltung für Unternehmen statt, die im Rahmen der Gesundheitsförderung den Rauchfrei Kurs für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten möchten. Um 17 Uhr findet die Veranstaltung für Privatpersonen statt und ist offen für alle, die mit dem Rauchen aufhören wollen oder einfach nur Informationen über den Kurs wünschen. Die Veranstaltung findet im Diakonischen Werk ? Stadtmission Dresden e. V. auf der Glacisstraße 44 statt. Für beide Veranstaltungen wird um telefonische Voranmeldung in der Suchtberatungsstelle bei der Kursleiterin Frau von Jagemann (Telefon: 0351-8172400) gebeten.

Ziel ist es, rauchende Dresdnerinnen und Dresdner zu motivieren mit dem Rauchen aufzuhören, aber auch Unternehmen in ihrer betrieblichen Suchtprävention zu unterstützen und damit die positive Entwicklung in Dresden weiter zu fördern. Beide Veranstaltungen finden im Rahmen des Dresdner Themenjahres Sucht statt.

Das Thema Rauchen wurde in der kommunalen Bürgerumfrage (KBU) in Dresden 2014 das dritte Mal aufgegriffen. Seit dem Jahr 2010 hat sich der Anteil der Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Dresden von 77 Prozent auf 80 Prozent erhöht (Deutschland Mikrozensus 2013: 75 Prozent, Sachsen: 77 Prozent). Damit liegt in Dresden der Anteil der Nichtraucher sowohl über dem sächsischen als auch dem bundesweiten Durchschnitt. Rauchen erfuhr bundesweit im vergangenen Jahrhundert einen sozialen Wandel und verlagerte sich zunehmend von den höheren in niedrigere soziale Schichten (Tabakatlas 2015). Auch in Dresden ist der Anteil der rauchenden Bevölkerung unter den Arbeitslosen bzw. -suchenden mit 35 Prozent am größten (KBU). Bundesweit ist der Rückgang der Raucher insbesondere auf die Altersgruppe der jungen Erwachsenen und Minderjährigen zurückzuführen. Auch in Dresden gibt es in der Verteilung keine großen Veränderungen, außer in der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen. Hier ist der Nichtraucheranteil seit 2010 um 13 Prozent von 65 Prozent auf 78 Prozent im Jahr 2014 angestiegen. Es ist zu vermuten, dass das Nichtraucherschutzgesetz hier erste Früchte trägt.

Diese Entwicklung ist erfreulich, da in Deutschland mehr als jeder achte Todesfall auf Tabakkonsum zurückzuführen ist. Insgesamt sterben jährlich in Deutschland daran 121 000 Menschen. Nicht nur Lungenkrebs und Herz-Kreislauferkrankungen, sondern auch tödliche Fälle von Leberkrebs, Darmkrebs, Tuberkulose und Typ -2-Diabetis werden durch Tabakkonsum verursacht  (Tabakatlas 2015). Jährlich werden bundesweit 80 Milliarden  Euro für die Folgen des Tabakkonsums ausgegeben (ein Drittel für das Gesundheitssystem und zwei Drittel für  die Volkswirtschaft durch Produktionsausfälle und Frühverrentung).

Das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs von 2004 trägt den schwerwiegenden Folgen des Tabakkonsums (Tod, Krankheit, Invalidität) Rechnung und regelt die internationale Zusammenarbeit und die Mitwirkung aller Länder für ein geeignetes internationales Vorgehen gegen die Ausbreitung der Tabakepidemie als weltweites Problem. Maßnahmen sind u. a. die Nichtraucherschutzgesetze in vielen Ländern (zum Schutz vor Passivrauchen) als auch Vorgaben zu Tabakwerbung sowie steuerliche preisbezogene Maßnahmen. Das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG), sieht ein allgemeines Rauchverbot für spezielle Einrichtungen u. a. in Gaststätten, Diskotheken und in Spielhallen vor. Ausnahmen vom allgemeinen Rauchverbot sind nur in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten möglich, die als Raucherräume gekennzeichnet sind und in Einraumgaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche, die im Eingangsbereich als Rauchergaststätten gekennzeichnet sind. Minderjährige dürfen in beiden Fällen keinen Zutritt erhalten. Von den derzeit 1 672 Gaststätten mit Alkoholausschank in der Landeshauptstadt Dresden sind 102 ausgewiesene Raucherlokale. Diese befinden sich gehäuft in der Dresdner Neustadt. Es geht nicht darum rauchende Menschen zu stigmatisieren, sondern Nichtraucherinnen und Nichtraucher ? insbesondere auch das Personal ? zu schützen. Zudem sollen rauchfreie Einrichtungen dazu beitragen, den Tabakkonsum generell einzudämmen und den Einstieg in den Tabakkonsum, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern bzw. zu verzögern.

Bei entsprechenden Beschwerden zu Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG) in Gaststätten, Spielhallen und Diskotheken können sich Dresdnerinnen und Dresdner an das Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, Theaterstraße 11 - 15, (Telefon 0351-4885811, Fax 0351-4885813, E-Mail: gewerbeangelegenheiten@dresden.de) wenden.

Weitere Angebote zur Unterstützung bei der Rauchentwöhnung in Dresden finden Sie hier:

Raucherambulanz der Technischen Universität Dresden
Würzburger Str. 35, 01187 Dresden
Telefon: 0351-46339800
E-Mail: raucherambulanz@tu-dresden.de
www.raucherambulanz.tu-dresden.de

Darüber hinaus sind auch Krankenkassen sowie niedergelassene Hausärzte Ansprechpartner für Rauchentwöhnung.

geschrieben am: 23.05.2016
Redaktion DD-INside.com


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