Informationsabend zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Die Dresdner Betreuungsbehörde lädt am Dienstag, 17. Mai, 18.30 Uhr zu einem Informationsabend in die Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309, ein.
Da die Platzkapazität begrenzt ist, sollten sich Interessierte umgehend telefonisch unter 0351-4889471 anmelden. Thema der Veranstaltung ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und bzw. oder einer Betreuungsverfügung.
Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit sind Ereignisse, die sich niemand herbeiwünscht. Wenn sie aber eintreten und es kann der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden, wer entscheidet dann? Nahe Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, können nicht stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln.
Der Regelungsumfang kann aber enorm sein und umfasst unter anderem Krankenkasse, Bankinstitute, Arbeitgeber und Sozialleistungsträger. Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern.
Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Sie hat, sofern es eine Patientenverfügung gibt, dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille auch wirklich umgesetzt wird.
Redaktion DD-INside.com