Lampen sind jetzt Elektrogeräte
Am 1. Februar sind Neuregelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vom 20. Oktober 2015 in Kraft getreten. Demnach zählen zum Beispiel auch Lampen, zum Beispiel Stehleuchten und Lichterketten aus Haushalten, zu den Elektrogeräten. Diese werden gebührenfrei auf den im Auftrag der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen entgegengenommen. ?Bitte entfernen Sie vor der Abgabe von Elektrogeräten generell alle zerstörungsfrei entnehmbaren Batterien sowie Akkus und geben Sie diese gesondert ab?, so der Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Detlef Thiel. Zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind ausschließlich die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, die Hersteller sowie Händler und Vertreiber berechtigt. ?Bitte beteiligen Sie sich nicht an gewerblichen Sammlungen solcher Geräte an der Haustür?, mahnt Detlef Thiel. Ab Juni 2016 werden Vertreiber und Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern für die Rücknahme gesetzlich in die Pflicht genommen. Nähere Informationen dazu folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Alle weiteren Neuerungen des ElektroG und Hinweise zur Sammlung sind in der amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt 4/2016 vom 28. Januar 2016 und im Internet unter www.dresden.de/abfallinfo zu finden.
Redaktion DD-INside.com