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Vorgaben der Versammlungsbehörde der Stadt Dresden bestätigt - nur stationäre Kundgebungen heute

Mit Beschluss vom Montag, 21. Dezember 2015 hat das Verwaltungsgericht den Antrag des PEGIDA e. V. abgelehnt. Demnach darf der PEGIDA e. V. lediglich eine stationäre Kundgebung am Königsufer durchführen. Die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde, wonach von einer zunehmend starken Mobilisierung rechts- und linksextremer Gruppierungen auszugehen ist, wurde dadurch bestätigt. Das Verwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung ebenfalls, dass die Versammlungsbehörde bei der Abwägung, wem der Schlesische Platz zugewiesen wird, rechtmäßig gehandelt hat. Im Unterschied zu einem anderen Anmelder weist das Versammlungsmotto des PEGIDA e. V. keinen spezifischen Bezug zum Bahnhofsvorplatz auf.

geschrieben am: 21.12.2015
Redaktion DD-INside.com


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