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Stadt Dresden untersagt rechten Aufmarsch



Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat gestern am späten Abend, 16. Februar, die Bescheide an die Versammlungsanmelder für den 19. Februar in Dresden versendet. Es wurden gegenüber vielen der 80 Veranstaltungsanmeldungen Auflagen erteilt. Darunter befinden sich auch drei Versammlungsanmeldungen des rechten Lagers.

Diesen Anmeldern wurde per Bescheid beauflagt, die drei Einzelveranstaltungen zeitgleich an einem Ort als stationäre Kundgebung durchzuführen. Mittlerweile sind von den drei betroffenen Anmelder beim Verwaltungsgericht Dresden Klagen eingereicht worden.Die Dresdner Polizei erwartet für den 19. Februar aufgrund der überregionalen Mobilisierung aller politischen Lager weitaus mehr Teilnehmer zu Demonstrationen und Kundgebungen als am letzten Wochenende. Polizeipräsident Dieter Hanitsch erklärt dazu: ?

Die Veranstaltungen am Samstag haben einen anderen Charakter als die am 13. Februar. Sie sind diesmal nicht vom Gedenken geprägt. Die Zahl und die Gewaltbereitschaft aller extremistischen Teilnehmer wird deutlich höher sein.?

Neben der konsequenten Trennung der angekündigten Extremisten hat die Polizei auch die Aufgabe, die zu tausenden aus dem gesamten Bundesgebiet anreisenden friedlichen Gegendemonstranten zu schützen. Dem gegenüber werden aufgrund anderer Einsätze in Bund und Ländern voraussichtlich weniger Polizeibeamte zur Verfügung stehen als am 13. Februar. Dieter Hanitsch: ?Der 19.

Februar ist zudem ein Samstag. Das öffentliche Leben ist dann ein anderes. Neben Touristen werden Viele den Tag auch zum Einkaufen nutzen. Gerade sie verlangen von der Polizei, und das zu Recht, Schutz. Damit müssen wir mehr Aufgaben erfüllen und das mit voraussichtlich weniger Einsatzkräften als am vergangenen Sonntag.

?Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden schließt sich der Einschätzung der Dresdner Polizei an. Es ist nicht zu verantworten, dass am 19. Februar 2011 alle Versammlungen wie geplant stattfinden können. Die Stadtverwaltung wird weiterhin an dem mit der Polizei abgestimmten Trennungskonzept festhalten und hat dies nochmals gegenüber dem Verwaltungsgericht Dresden untermauert.

geschrieben am: 17.02.2011
Redaktion DD-INside.com


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